Was ist GoBD (GoBD)?
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind die zentrale Verwaltungsvorschrift für die digitale Buchführung und Archivierung in Deutschland.
Was ist GoBD?
Aktualisiert: 14.05.2026
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) regeln in Deutschland die Anforderungen an die digitale Buchführung, Aufbewahrung von Belegen und den Datenzugriff durch die Finanzverwaltung. Sie gelten für alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Buchführung oder Einnahmenüberschussrechnung ermitteln.
Definition
Die GoBD sind ein BMF-Schreiben (Bundesministerium der Finanzen), das die Anforderungen der Abgabenordnung (§§ 146, 147 AO) und des Handelsgesetzbuchs (§§ 238, 257 HGB) an elektronische Buchführungs- und Aufbewahrungssysteme konkretisiert. Die aktuelle Fassung stammt vom 28. November 2019 und löste die vorherigen GDPdU (2001) und GoBS (1995) ab.
Kernprinzipien sind: Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung, Ordnung und Unveränderbarkeit. Jede Buchung muss von der Entstehung bis zum Jahresabschluss lückenlos nachvollziehbar sein (Progressive und retrograde Prüfbarkeit).
Begriffsgeschichte und Standardisierung
| Jahr | Regelwerk | Gegenstand |
|---|---|---|
| 1995 | GoBS | Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme |
| 2001 | GDPdU | Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen |
| 2014 | GoBD (Erstfassung) | Zusammenführung GoBS + GDPdU |
| 2019 | GoBD (aktuelle Fassung) | Aktualisierung mit Cloud- und Mobil-Ergänzungen |
Typische Anforderungen
- Revisionssichere Archivierung (keine nachträgliche Änderung)
- Verfahrensdokumentation für alle IT-Systeme mit steuerlicher Relevanz
- Unveränderbarkeit von Buchungen nach Festschreibung
- Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre für Buchungsbelege, 6 Jahre für Geschäftsbriefe
- Maschinelle Auswertbarkeit (Z1/Z2/Z3-Zugriff der Finanzverwaltung)
- Internes Kontrollsystem (IKS)
Anwendung im B2B-Software-Markt DACH
Die GoBD betreffen jedes Unternehmen in Deutschland, das elektronische Aufzeichnungen führt – also faktisch alle. DMS- und ERP-Anbieter im DACH-Markt werben regelmäßig mit GoBD-Konformität als Kernfeature. Besonders relevant ist die GoBD für die Eingangsrechnungsverarbeitung, E-Mail-Archivierung und die digitale Belegablage. Mit der E-Rechnungspflicht ab 2025 steigt die Bedeutung GoBD-konformer Systeme weiter.
Relevante Anbieter im DACH-Raum
- d.velop – DMS mit GoBD-konformer Archivierung
- HABEL – Revisionssichere Dokumentenarchivierung
- ecoDMS – GoBD-konformes DMS für KMU
- Doxis – ECM mit Compliance-Funktionen
- accantum DMS – DMS mit GoBD-Zertifizierung
Verwandte Begriffe
Quellen
- BMF-Schreiben vom 28.11.2019 (GoBD), IV A 4 – S 0316/19/10003:001
- Abgabenordnung (AO), §§ 146, 147
- Handelsgesetzbuch (HGB), §§ 238, 257
- BITKOM: Leitfaden „Elektronische Archivierung und GoBD” (2020)