EU AI Act: Der Stichtag ist da — und Brüssel hat ihn neun Tage vorher halbiert
Im Mai habe ich hier über einen Münchner HR-Tech-Gründer geschrieben, dessen Konzern-Kunde den Vertrag um ein Quartal verschoben hat — man wolle nach dem 2. August die CE-Konformitätserklärung sehen. Der 2. August ist vorbei. Die CE-Erklärung, auf die der Einkauf wartet, ist jetzt erst am 2. Dezember 2027 fällig. Brüssel hat den Stichtag verschoben, und die Verordnung dazu stand am 24. Juli im Amtsblatt. Neun Tage vor dem Termin, auf den halb Europa achtzehn Monate lang hingearbeitet hat.
Das ist die kurze Version dessen, was der erste Teil dieser Recherche noch als „Hauptlawine” beschrieben hat: Die Lawine ist auf Dezember 2027 vertagt. Was gestern trotzdem scharf geworden ist, ist der Teil, über den kaum jemand redet — das GPAI-Enforcement durch das AI Office und die Artikel-50-Transparenzpflichten. Der 2. August 2026 hat stattgefunden. Er war nur ein anderer Tag als der, den alle im Frühjahr geplant hatten.
Der Digital Omnibus: Was verschoben wurde
Die Chronologie in Kurzform: Trilog-Einigung Anfang Mai 2026, finale Zustimmung des Rats am 29. Juni, Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 24. Juli. Damit gilt jetzt:
| Pflicht | Alter Termin | Neuer Termin |
|---|---|---|
| Hochrisiko-Systeme nach Annex III (HR, Kreditscoring, Bildung etc.) | 02.08.2026 | 02.12.2027 |
| Hochrisiko-KI in regulierten Produkten (Annex I: Medizintechnik, Maschinen) | 02.08.2027 | 02.08.2028 |
| Maschinenlesbare Markierung KI-generierter Inhalte (Art. 50 Abs. 2), Bestandssysteme | 02.08.2026 | 02.12.2026 |
| Übrige Artikel-50-Transparenzpflichten (Chatbot-Hinweis, Deepfake-Kennzeichnung) | 02.08.2026 | 02.08.2026 — unverändert |
| GPAI-Enforcement durch das AI Office | 02.08.2026 | 02.08.2026 — unverändert |
Der offizielle Grund für die Vertagung ist ehrlich: Die harmonisierten Normen, gegen die eine Konformitätsbewertung laufen soll, existieren nicht. CEN und CENELEC haben den ursprünglichen Liefertermin (April 2025) zweimal gerissen; nach aktueller Planung kommen die Standards frühestens Ende 2026, realistisch im Frühjahr 2027. Eine Behörde, die Konformität mit Normen vollstreckt, die es nicht gibt, wäre auch für Brüsseler Verhältnisse originell gewesen. Die 16 Monate Aufschub sind also weniger ein Geschenk an die Industrie als das Eingeständnis, dass die eigene Standardisierungsmaschine den Zeitplan der Verordnung nicht halten konnte.
Der Omnibus hat auch verschärft, was gern übersehen wird: Artikel 5 enthält jetzt ein explizites Verbot von KI-Systemen zur Erzeugung nicht-einvernehmlicher intimer Darstellungen und von Missbrauchsmaterial, mit Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Der Anlass hat einen Namen: Grok. Die Deepfake-Welle aus xAIs Bildgenerator hat seit Jahresbeginn die kalifornische Generalstaatsanwaltschaft, die britische ICO und Ofcom auf den Plan gerufen; die EU-Kommission hat X angewiesen, alle internen Grok-Unterlagen zu sichern, und 57 EU-Parlamentarier forderten ein Verbot von „Nudification”-Tools. Brüssel hat also im selben Gesetz die Wirtschaft entlastet und die Missbrauchs-Schraube angezogen. Das sagt viel darüber, wo die Enforcement-Priorität der ersten Monate liegen wird — und dass sie nicht beim Münchner ATS-Anbieter liegt.
Die Fristenlage nach dem Digital Omnibus (Amtsblatt 24.07.2026): Der 2. August 2026 bleibt scharf für GPAI-Enforcement und Artikel 50. Die Hochrisiko-Pflichten wandern nach hinten — Annex III um 16, Annex I um 12 Monate.
Was seit gestern wirklich scharf ist
GPAI-Enforcement. Die Pflichten für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen gelten seit August 2025; ein Jahr lang fehlte der Vollzug. Seit dem 2. August 2026 kann das AI Office Dokumentation anfordern, Modelle technisch evaluieren, Abhilfemaßnahmen anordnen, Modelle vom EU-Markt nehmen und Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 % des Weltumsatzes verhängen. Das trifft die Modellanbieter direkt — und der Omnibus hat die Zuständigkeit des AI Office noch ausgeweitet: Es beaufsichtigt jetzt auch KI-Systeme, die auf einem GPAI-Modell desselben Konzerns aufsetzen, sowie KI-Systeme auf sehr großen Plattformen. Für ChatGPT, Gemini und Grok ist damit Brüssel zuständig, mit DSA-erprobtem Instrumentarium.
Die Signatarlage beim Code of Practice hat sich seit dem Sommer 2025 kaum bewegt und ist damit selbst eine Nachricht: gut zwei Dutzend Unterzeichner, darunter OpenAI, Anthropic, Google, Microsoft, Amazon, Mistral, IBM, Cohere und Aleph Alpha. Meta hat bis heute nicht unterschrieben, xAI weiterhin nur das Safety-Kapitel. Wer als Downstream-Anbieter auf Llama oder Grok baut, hat seit gestern einen Modell-Lieferanten, dessen Compliance-Nachweis das AI Office prüfen darf — ohne die Konformitätsvermutung, die Unterzeichner genießen. Das war im Mai ein theoretisches Risiko. Jetzt ist es ein aufsichtsrechtliches.
Artikel 50 gilt. Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes müssen gekennzeichnet sein — ohne Aufschub, seit gestern, durchsetzbar durch die nationale Marktüberwachung. Nur die maschinenlesbare Markierung generierter Inhalte hat für Bestandssysteme eine Galgenfrist bis Dezember. Der Artikel-50-Sweep aus dem Verteidigungs-Playbook vom Mai ist damit der einzige Punkt, der unverändert sofort fällig war. Wer ihn erledigt hat, ist compliant. Wer nicht, verstößt seit gestern gegen geltendes, vollziehbares Recht — auch wenn die erste Behörden-Post erfahrungsgemäß dauern wird.
Die Aufsicht in DACH: einmal fertig, einmal halbfertig, einmal bewusst anders
Deutschland hat die Kurve knapp gekriegt. Das KI-Marktüberwachungsgesetz (im Regierungsentwurf noch KI-MIG) wurde am 11. Juni vom Bundestag verabschiedet, am 10. Juli vom Bundesrat gebilligt und tritt rechtzeitig zum Stichtag in Kraft. Die Bundesnetzagentur ist damit zentrale Marktüberwachungsbehörde und Beschwerdestelle, baut ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum auf und betreibt KI-Reallabore. Auf dem Papier ist Deutschland damit weiter als die meisten EU-Staaten. Ob eine Behörde, die bislang Telekommunikation und Energienetze reguliert hat, binnen 16 Monaten KI-Aufsichtskompetenz aufbaut, entscheidet sich an den ersten Fällen — und an der Frage, wen sie vom Arbeitsmarkt wegrekrutieren kann.
Österreich hat seit September 2024 die KI-Servicestelle bei der RTR als Anlaufstelle samt Sandbox, aber die formale Zuweisung der Marktüberwachungs-Zuständigkeiten war noch im Frühjahr 2026 in Diskussion. Wer in Wien ein Hochrisiko-System anbietet, weiß Stand heute genauer, wen er fragen kann, als wer ihn kontrollieren wird. Durch die Annex-III-Vertagung ist das verschmerzbar — es verschiebt aber auch den Druck, die Hausaufgabe zu machen, um weitere 16 Monate.
Die Schweiz bleibt beim sektoriellen Ansatz: kein KI-Gesetz nach EU-Vorbild, stattdessen Ratifizierung der Europarats-KI-Konvention und punktuelle Gesetzesanpassungen, für die bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage kommen soll. Für Schweizer B2B-Anbieter ändert das wenig am relevanten Teil: Wer in die EU verkauft, fällt extraterritorial unter den AI Act — mit denselben Fristen und demselben AI Office wie ein Anbieter aus München.
Was DACH-Anbieter und ihre Investoren jetzt tun sollten — und was nicht
Die naheliegende Reaktion auf die Vertagung ist die falsche: Compliance-Projekt einfrieren, Budget umwidmen, Thema auf 2027 legen. Drei Gründe dagegen.
Erstens fragt der Einkauf weiter. Der Konzern-Compliance-Filter, der dem Münchner Gründer im Frühjahr den Deal verschoben hat, richtet sich nach Konzern-Policies, und die schreiben „AI-Act-ready” hinein, ohne nach Amtsblatt-Daten zu differenzieren. Ob der Gründer inzwischen unterschrieben hat, weiß ich nicht. Was ich aus zwei aktuellen Vendor-Assessments weiß: Die Fragebögen der Einkäufer sind seit Mai länger geworden, nicht kürzer. Beschaffung läuft dem Gesetz voraus, wie schon bei der SaaS-Vendor-Security-Checkliste — der Markt vollstreckt Anforderungen, bevor Behörden es tun.
Zweitens sind 16 Monate exakt eine Konformitätsbewertung. Drei bis sechs Monate strukturierte Arbeit, dazu Wartezeit auf die harmonisierten Normen, die 2027 kommen, dazu Puffer für die Notified Bodies, die dann alle gleichzeitig gebucht sein werden. Wer im Sommer 2027 anfängt, steht im Dezember 2027 genauso da wie die Verdränger im Juli 2026. Die Verschiebung ist eine einmalige Gnadenfrist; eine zweite wird es schwer geben, denn dann stehen die Normen, und das Argument „die Standards fehlen” ist weg.
Drittens bleiben Pflichten übrig, die sofort gelten: Artikel 50 (jetzt), die Inhalte-Markierung (Dezember 2026), die Registrierungspflicht in der EU-Datenbank, die auch für selbst als nicht-hochriskant eingestufte Annex-III-Kandidaten bestehen bleibt — der Omnibus hat sie verschlankt, aber behalten. Und die Human-Oversight-Frage, die wir bei AI Agents brauchen Aufsicht aufgemacht haben, wird durch die Vertagung um kein Gramm leichter, weil sie ab Dezember 2027 unverändert Gesetz wird.
Für PE-Investoren heißt das: Die Tech-DD bekommt zwei Daten statt einem. Ein Target, das die Vertagung als Entwarnung verbucht und das AI-Compliance-Budget gestrichen hat, kauft man 2027 mit einem Projekt, das unter Zeitdruck nachgeholt werden muss — das gehört in die Preisverhandlung. Umgekehrt ist ein Portfolio-Unternehmen, das die Konformitätsbewertung 2026/2027 in Ruhe durchzieht, beim Exit-Fenster ab 2028 mit fertiger CE-Kennzeichnung unterwegs, während der Wettbewerb im Dezember-2027-Stau steht. Der Aufschub verschiebt den Wettbewerbsvorteil zeitlich nach hinten; er löscht ihn nicht.
Meine Perspektive
- Die Verschiebung war richtig begründet und falsch getimed. Ohne Normen keine Konformitätsbewertung, das Argument trägt. Aber eine Fristverschiebung neun Tage vor Fristablauf, nachdem Unternehmen Millionen in die Termintreue investiert haben, bestraft exakt die Falschen. Wer im Herbst 2025 einen Konformitäts-Sprint gestartet hat, hat für einen Stichtag bezahlt, den es nicht mehr gibt. Die Verdränger aus meiner Mai-Stichprobe — zwölf von fünfzehn — haben rückblickend rational gehandelt. Das ist ein miserables Signal für jede künftige EU-Frist.
- Das AI Office wird seine ersten Fälle politisch wählen. Die Behörde braucht einen Präzedenzfall mit maximaler Sichtbarkeit und minimalem Kollateralschaden für die europäische Industrie. Grok liefert die Steilvorlage: laufende Verfahren in drei Jurisdiktionen, ein frisches Artikel-5-Verbot, ein Anbieter, der den Code of Practice demonstrativ nur zur Hälfte unterschrieben hat. Mittelständische DACH-Anbieter sind auf Jahre kein Ziel der ersten Welle — sie werden über den Einkauf ihrer Kunden reguliert, lange bevor eine Behörde klingelt.
- Die Bundesnetzagentur hat 16 Monate geschenkt bekommen, die sie brauchen wird. Deutschland ist gesetzgeberisch pünktlich, personell noch lange nicht. Der Aufbau einer KI-Aufsicht konkurriert auf demselben Arbeitsmarkt um dieselben Leute wie jede AI-Governance-Abteilung der Industrie, bei Besoldungsordnung statt Tech-Gehalt. Meine Erwartung: Die ersten BNetzA-Aktionen sind Auslegungshilfen und Reallabore, das erste ernsthafte Bußgeld sehen wir frühestens 2028.
- Die Modell-Wahl ist jetzt ein Aufsichtsthema. Seit gestern prüft das AI Office die GPAI-Compliance real. Wer Llama oder Grok im Produkt hat, hängt an einem Anbieter ohne Konformitätsvermutung. Für die eigene Downstream-Doku heißt das im Zweifel: mehr Nachweisarbeit, unklarere Materiallage. Aus reiner Risikoabwägung bleiben die Unterzeichner-Modelle die einfacheren Picks — daran hat sich seit Mai nichts geändert, nur die Fallhöhe.
Fazit
Der 2. August 2026 war der Tag, an dem der AI Act zum ersten Mal Zähne bekam — im Maschinenraum der Foundation Models, beim AI Office, bei Artikel 50. Für die meisten DACH-B2B-Anbieter war er zugleich der Tag, an dem der große Compliance-Druck offiziell auf Dezember 2027 wanderte. Beides gleichzeitig auszuhalten ist die eigentliche Aufgabe: die Vertagung nutzen, ohne sie mit Entwarnung zu verwechseln.
Die unbequeme Wahrheit dieses Sommers: Brüssel hat die Verdränger belohnt und die Gewissenhaften düpiert. Wer daraus lernt, dass EU-Fristen verhandelbar sind, wird im Dezember 2027 zum zweiten Mal überrascht — dann mit fertigen Normen, einer eingearbeiteten Bundesnetzagentur und ohne das Argument, das die erste Verschiebung getragen hat. Die Konformitätsbewertung, die man 2026 in Ruhe machen kann, macht man 2027 im Stau. Das war beim TÜV noch nie anders.
Quellen
- Council gives final green light to simplify and streamline rules — Rat der EU, 29.06.2026
- EU AI Act Omnibus Agreement — Postponed High-Risk Deadlines — Gibson Dunn
- The final Digital Omnibus on AI — Key amendments — Freshfields
- The Digital AI Omnibus: Proposed deferral of high risk AI obligations — DLA Piper
- Enforcement of Chapter V under the EU AI Act — artificialintelligenceact.eu
- How Much Power Does the EU AI Office Actually Have? — Lawfare
- Signatory Taskforce of the GPAI Code of Practice — Europäische Kommission
- Standards and the EU AI Act: legitimacy, state of play — Information & Communications Technology Law
- KI-Aufsicht: Das Gesetz hinter dem AI-Act tritt in Kraft — LTO
- Umsetzung der KI-Verordnung beschlossen — Bundesregierung
- AI Act — KI-Servicestelle (inkl. Amtsblatt-Hinweis Digital Omnibus 24.07.2026) — RTR
- Vorlage zur Umsetzung des Europarats-Rahmenübereinkommens über KI — digital.swiss
- Grok Showed the World What Ungoverned AI Looks Like — Just Security
- ICO announces investigation into Grok — ICO, 02/2026
- AG Bonta Launches Investigation into xAI, Grok — California DOJ
- EU AI Act ab August 2026 — Teil 1 dieser Recherche